Hundeschule Madeleine Richter – für ein entspanntes Miteinander von Mensch & Hund
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hundeschule Madeleine Richter
Inhaberin: Madeleine Richter
Paul-Gerhardt-Str. 1d
82256 Fürstenfeldbruck
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Dienstleistungen der Hundeschule Madeleine Richter, insbesondere für Einzeltrainings, Gruppentrainings, Kurse, Workshops, Beratungen und Coaching-Leistungen.
(2) Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Teilnehmer vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, die Möglichkeit erhält, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zustimmt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Hundeschule ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
(4) Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Hundeschule Madeleine Richter.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Teilnahme des angemeldeten Hundehalters mit dem angemeldeten Hund an den jeweils gebuchten Einzelstunden, Kursen, Trainings, Workshops oder sonstigen Angeboten der Hundeschule.
(2) Die Leistungen werden an den jeweils vereinbarten Trainingsorten, auf von der Hundeschule genutzten oder angemieteten Trainingsflächen oder nach Vereinbarung beim Teilnehmer vor Ort erbracht.
(3) Geschuldet wird eine fachgerechte Trainings- und Beratungstätigkeit. Ein bestimmter Lern-, Ausbildungs- oder Trainingserfolg wird nicht geschuldet und kann insbesondere aufgrund der individuellen Eigenschaften von Mensch und Hund nicht garantiert werden.
(4) Die Leistungen werden unter Beachtung der jeweils geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
(5) Voraussetzung für ein erfolgreiches Training ist die aktive Mitwirkung des Teilnehmers. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Sicherheitsanweisungen der Hundeschule zu befolgen und die im Training besprochenen Inhalte eigenverantwortlich umzusetzen.
(6) Die Hundeschule ist berechtigt, Trainingsinhalte, Trainingsorte, Gruppenzusammensetzungen, Uhrzeiten und Abläufe aus fachlichen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen anzupassen, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist und der wesentliche Charakter der gebuchten Leistung erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Angebote auf der Website stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Eine Anfrage oder Anmeldung kann insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder über ein Anmeldeformular erfolgen.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Hundeschule die Anmeldung bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
(4) Die jeweils geltenden Preise, Leistungsbeschreibungen und AGB werden dem Teilnehmer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht.
(5) Die Hundeschule kann Anfragen oder Anmeldungen aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere aus Kapazitäts-, Sicherheits- oder Tierschutzgründen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Die vereinbarte Vergütung ist spätestens zu dem bei der Buchung vereinbarten Zeitpunkt fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder, sofern vereinbart, in bar.
(4) Bereits gezahlte Gebühren können grundsätzlich nicht auf andere Kurse oder Teilnehmer übertragen werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Absage oder Beendigung durch die Hundeschule
(1) Die Hundeschule kann Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl absagen. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich oder für den Teilnehmer nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Gebühren für die ausgefallene Leistung erstattet.
(2) Die Hundeschule kann einen Teilnehmer aus wichtigem Grund von einem Training ausschließen oder den Vertrag beenden, insbesondere wenn der Teilnehmer wiederholt gegen Sicherheitsanweisungen verstößt, andere Personen oder Tiere gefährdet oder tierschutzrechtliche Gründe entgegenstehen.
(3) Muss ein Termin aufgrund von Krankheit der Trainerin kurzfristig abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
(4) Gleiches gilt bei ungeeigneten Witterungs-, Wege- oder Platzverhältnissen, sofern eine sichere oder tierschutzgerechte Durchführung des Trainings nicht möglich ist. Die betroffene Trainingseinheit verfällt in diesem Fall nicht.
§ 6 Laufzeit, Kündigung und Absage durch den Teilnehmer
(1) Einzelstunden enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Kurse und Trainingspakete werden für die jeweils vereinbarte Dauer abgeschlossen.
(3) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit eines zeitlich festgelegten Kurses oder Trainingspakets ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Vereinbarte Einzel- oder Gruppenstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Termins kostenfrei abgesagt werden.
(6) Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung in voller Höhe verlangt werden. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Hundeschule kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Vergabe des Termins werden berücksichtigt.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Soweit einem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und, soweit erforderlich, das Muster-Widerrufsformular gesondert.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten hinsichtlich eines möglichen Wertersatzes und eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Vorschriften.
Bei entgeltlichen Dienstleistungen kann ein bestehendes Widerrufsrecht insbesondere erst unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach vollständiger Leistung vorzeitig erlöschen; dazu gehören unter anderem die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und die Bestätigung der Kenntnis über das Erlöschen.
§ 8 Pflichten des Hundehalters
(1) Der teilnehmende Hund muss ordnungsgemäß angemeldet und haftpflichtversichert sein.
(2) Der Hund muss über einen dem Alter und Gesundheitszustand angemessenen Impfschutz verfügen und frei von ansteckenden Krankheiten und übertragbaren Parasiten sein.
(3) Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise, insbesondere Impfpass und Versicherungsnachweis, vorzulegen.
(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hundeschule vor Trainingsbeginn über gesundheitliche Einschränkungen, bekannte Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsverhalten, Ängste oder sonstige für das Training relevante Besonderheiten des Hundes zu informieren.
(5) Eine bestehende Läufigkeit ist der Hundeschule vor dem jeweiligen Training mitzuteilen. Die Hundeschule entscheidet unter Berücksichtigung der Trainingssituation, ob eine Teilnahme möglich ist.
(6) Der Teilnehmer hat seinen Hund so zu führen und zu beaufsichtigen, dass Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen möglichst vermieden werden.
(7) Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Hundeschule ist Folge zu leisten. Bei wiederholter Missachtung oder einer konkreten Gefährdung kann das Training beendet oder der Teilnehmer vom weiteren Training ausgeschlossen werden.
(8) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass der Umgang und das Training mit Hunden trotz fachlicher Anleitung mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden sein können.
(9) Freilauf, Annäherungen, Kontaktaufnahmen und gemeinsame Übungen zwischen Hunden erfolgen nur nach Freigabe durch die Hundeschule.
(10) Der Teilnehmer bleibt auch während freigegebener Kontakt-, Freilauf- oder Übungssituationen für seinen Hund verantwortlich. Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
§ 9 Haftung und Nutzung der Trainingsflächen
(1) Die Teilnahme am Training sowie das Betreten und die Nutzung der von der Hundeschule verwendeten oder angemieteten Trainingsflächen und der hierfür vorgesehenen Zu- und Abwege erfolgen unter Beachtung der üblichen, mit dem Umgang mit Hunden verbundenen Risiken.
(2) Teilnehmer dürfen ausschließlich die von der Hundeschule freigegebenen Wege, Trainingsflächen und Bereiche benutzen.
(3) Nicht freigegebene Grundstücksbereiche, insbesondere angrenzende Höfe, Gebäude, Gewächshäuser oder sonstige private Bereiche, dürfen nicht betreten werden.
(4) Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Hundeschule hinsichtlich Zutritt, Verlassen der Trainingsfläche, Führung der Hunde und Sicherheit Folge zu leisten.
(5) Soweit dies an einem Trainingsort vorgesehen ist, werden die Teilnehmer am vereinbarten Treffpunkt gesammelt und betreten bzw. verlassen die Trainingsfläche gemeinsam mit der Hundeschule.
(6) Bei Dunkelheit haben Teilnehmer auf den vorgesehenen Zu- und Abwegen für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, beispielsweise durch eine Taschenlampe oder die Lichtfunktion eines Mobiltelefons.
(7) Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Aufenthalts für seinen Hund verantwortlich. Für Schäden, die durch den Teilnehmer, seinen Hund oder mitgebrachte Begleitpersonen verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(8) Die Hundeschule haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften eine Haftung besteht. Ein pauschaler Ausschluss dieser Haftung wäre in AGB nicht zulässig.
(9) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Hundeschule für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
(10) Im Übrigen ist die Haftung der Hundeschule für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(11) Für Schäden, die ausschließlich durch andere Teilnehmer, deren Hunde oder sonstige Dritte verursacht werden und für die die Hundeschule rechtlich nicht verantwortlich ist, haftet die Hundeschule nicht.
(12) Soweit gesetzlich zulässig, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen entsprechend zugunsten der Eigentümer bzw. Vermieter der von der Hundeschule genutzten Trainingsflächen.
(13) Für unbeaufsichtigt mitgebrachte Gegenstände, Kleidung oder Ausrüstung haftet die Hundeschule nur nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.
§ 10 Urheberrechte
(1) Von der Hundeschule zur Verfügung gestellte Trainingsunterlagen, Texte, Übungen und sonstige Inhalte dürfen ausschließlich für private Zwecke des Teilnehmers verwendet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, gewerbliche Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Hundeschule nicht gestattet, soweit dem keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
§ 11 Foto- und Videoaufnahmen
(1) Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, werden nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet, soweit keine andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.
(2) Die Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule.
(3) Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt unberührt.
(4) Die näheren Einzelheiten zur Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen ergeben sich aus der jeweiligen Einwilligungserklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen grundsätzlich wirksam. An die Stelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Es gilt deutsches Recht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
(4) Ein Gerichtsstand am Geschäftssitz der Hundeschule gilt nur, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.